VG Bayreuth: Beihilfe für kieferorthopädische Leistungen, Zielleistungsprinzip / Doppelabrechnungsverbot, Attachments im Rahmen der Aligner, Behandlung (Invisalign), Nrn. 6030 bis 6080 GOZ umfassen alle Leistungen zur Kieferumformung und, Retention bzw. zur Einstellung des Unterkiefers in den Regelbiss innerhalb eines, Zeitraumes von bis zu vier Jahren, unabhängig von den angewandten Behandlungsmethoden oder den verwendeten Therapiegeräten, Virtuelle Behandlungsplanung / ClinCheck im Rahmen der Aligner-Behandlung, Auslegung der Gebührenziffern als Rechtsfrage, Ablehnung der Beweisanträge auf, Einholung eines Sachverständigengutachtens
Urteil vom 09.12.2025 – B 5 K 23.881